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Als verantwortungsvoller Anbieter von E-Zigaretten liegt uns der Schutz unserer Umwelt am Herzen. Elektronische Zigaretten und deren Zubehör enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch Schadstoffe, die bei nicht fachgerechter Entsorgung die Umwelt belasten können. Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und dem Batteriegesetz (BatterieG) sind wir verpflichtet, Sie auf folgende Punkte hinzuweisen:

1. Entsorgung von Elektroaltgeräten (ElektroG)

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass diese Geräte am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll (Restmüll) entsorgt werden dürfen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Altgeräte einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen.

2. Umgang mit Batterien und Akkus (BatterieG)

Viele E-Zigaretten enthalten integrierte oder entnehmbare Batterien bzw. Akkumulatoren. Altbatterien dürfen ebenfalls nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, damit eine fachgerechte Verwertung und Rohstoffrückgewinnung gewährleistet werden kann.

3. Wo können Sie Ihre Altgeräte entsorgen?

Sie können Ihre ausgedienten E-Zigaretten und leeren Batterien kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfen) Ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben. Zudem bieten viele Verkaufsstellen von Elektrogeräten sowie Supermärkte und Drogeriemärkte Sammelboxen für Altbatterien an.

Hinweis zur Datensicherheit: Bitte beachten Sie, dass Sie als Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (falls vorhanden) vor der Abgabe zu löschen.
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